Bewertung im Streitfall

Wenn der Immobilienwert zum Streitpunkt wird

Unterschiedliche Vorstellungen über den Wert einer Immobilie können Auseinandersetzungen zusätzlich erschweren. Eine neutrale und nachvollziehbare Immobilienbewertung schafft eine sachliche Grundlage und hilft dabei, den tatsächlichen Wert der Immobilie einzuordnen.

Ich bewerte Immobilien unabhängig von den Interessen einzelner Beteiligter und stelle die wertrelevanten Faktoren transparent und nachvollziehbar dar.

Eine sachliche Grundlage für schwierige Situationen

Bei Streitigkeiten geht es häufig nicht allein um die Immobilie. Unterschiedliche finanzielle Interessen, persönliche Erwartungen oder bereits bestehende Konflikte können die Einschätzung des Immobilienwerts beeinflussen.

Gerade dann ist eine unabhängige Betrachtung von außen hilfreich.

Ziel der Bewertung ist es, die relevanten Objekt- und Marktmerkmale mittels allgemeingültiger Bewertungsverfahren fundiert zu bestimmen und das Ergebnis verständlich herzuleiten. So entsteht eine belastbare Grundlage für Gespräche, Verhandlungen und weitere Entscheidungen.

Wenn der Immobilienwert zum Streitpunkt wird

Eine Bewertung im Streitfall kann beispielsweise sinnvoll sein bei:

Gemeinsame Bewertung als faire Grundlage

Bei einer Bewertung im Streitfall ist Unabhängigkeit besonders wichtig. Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie, ihre Lage, ihr Zustand sowie die relevanten Marktgegebenheiten.

Mein Tipp: Beauftragen Sie die Immobilienbewertung möglichst gemeinsam mit der anderen Partei. So schaffen Sie von Anfang an eine einheitliche und neutrale Bewertungsgrundlage und vermeiden, dass später zwei unterschiedliche Gutachten gegenüberstehen.

Das trägt häufig zu einer sachlichen Einigung bei und kann gleichzeitig Kosten sparen. Zudem ist je nach Anlass und Verwendungszweck nicht immer ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Oft genügt auch eine passendere und wirtschaftlichere Bewertungsform.

So läuft die Bewertung ab

01.

Anfrage

Sie schildern kurz die Rahmendaten Ihrer Immobilie und den Anlass der gewünschten Bewertung. 

02.

Abstimmung

Wir klären, welche Form der Bewertung für Ihren konkreten Fall sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.

03.

Ortstermin

Die Immobilie wird vor Ort besichtigt. Dabei erfasse ich den Zustand, die Ausstattung und alle wertrelevanten Besonderheiten.

04.

Bewertung

Alle wertrelevanten Erkenntnisse werden berücksichtigt und das Gutachten nach den ImmoWertV konformen Verfahren erstellt.

05.

Ergebnis

Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung und eine verständliche Einordnung der Ergebnisse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Immobilie und dem Bewertungsanlass ab. Typischerweise werden unter anderem folgende Dokumente benötigt:

Grundlegende Unterlagen

  • aktueller Grundbuchauszug und ggf. Eintragungsbewilligungen

  • Flurkarte und Flurstücksnachweis

  • Auskünfte zu Baulasten, Altlasten und Erschließungsbeiträgen

Bei bebauten Immobilien

  • Baugenehmigungen und Baubeschreibungen

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten

  • Wohn-, oder Nutzflächenberechnung

  • Angaben zu Modernisierungen sowie bekannten Mängeln oder Schäden

  • bei Vermietung: Miet- oder Pachtverträge und Mietaufstellungen

Bei Wohnungs- oder Teileigentum

  • Teilungserklärung und Aufteilungspläne

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

  • Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplan

  • Angaben zur Instandhaltungsrücklage und zu geplanten Sonderumlagen

Je vollständiger die Unterlagen bereits vorliegen, desto schneller und effizienter kann die Bewertung erstellt werden. Fehlende Unterlagen sind jedoch kein Hindernis: Falls erforderlich, kümmere ich mich auch um deren Beschaffung.

Welche Dokumente für Ihre konkrete Immobilie tatsächlich benötigt werden, klären wir im Erstgespräch.

Sprechen Sie mit mir über Ihre Situation.

Wenn unterschiedliche Vorstellungen über den Wert einer Immobilie bestehen, helfe ich Ihnen mit einer unabhängigen Bewertung dabei, wieder eine gemeinsame sachliche Grundlage zu schaffen.

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